Hotel - Restaurant Bigger Hof

Abbestellung von reservierten Hotelzimmern - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Beurteilung nach dem Beherberungsvertrag


(1)  Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

(2) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, Gleichgültig, auf welcher Dauer der Vertrag geschlossen ist.

(3) Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

(4) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.

(5a)Der Gastwirt ist nach Treu und glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

(5b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

Stand: 01. Januar 2010
Quelle: u.a. Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. 53173 Bonn Bad-Godesberg 
Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Bei Nichteinhaltung berechnen wir 50,00 € Sonderreinigung.
Allgemeine Bedingungen:

Nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht vergütet werden.
Bei Stornierung der Buchung bis 21 Tage vor Anreise berechnen wir
50 % des Übernachtungspreises, ab dem 20. Tag vor Anreise 80 % des Übernachtungspreises.

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Reiserücktrittversicherung   

Bei einer MWST Erhöhung rechnen wir unsere angebotennen Preise entsprechend des erhöhten Prozentsatzes um.

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Brilon

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